Das Bundeskabinett entscheidet demnächst über einen Gesetzesentwurf, der dem Routerzwang ein für alle Mal einen Riegel vorschiebt! Es ist mittlerweile gängige Praxis der Telekommunikationsanbieter geworden, mit der Bereitstellung der Internet und Telefonleitung, sogenannte „provisionierte Router“ dem Kunden zu überlassen. Wollte man dann den Router gegen ein anderes Modell austauschen, weil dies vielleicht ein stärkeres WLAN Signal sendet oder einfach funktionaler war, so kam man spätestens bei der Eingabe der Verbindungsdaten nicht weiter. Denn diese speichert der Provider oftmals schon vor dem Versand des Routers ein, sodass der Kunde diesen nur noch anschließen muss. Ein Auslesen der Login-Daten für den Internet und Voice over IP Zugang ist nicht erwünscht und auch nicht aus dem telefonischen Support herauszukitzeln. So blieb einem bis jetzt nichts anderes übrig als auf die mitgelieferte Hardware zu setzen, oder, für eine monatliche Gebühr, optional auf ein vom Provider zur Verfügung gestelltes größeres Gerät zurückzugreifen.
Der aktuelle Gesetzesentwurf im Wortlaut:
„Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen“.
Im Grunde ist damit der Routerzwang passé. Egal ob Sie nun DSL, VDSL oder Kabelkunde sind, wird der Entwurf angenommen, gilt dies für alle Zugangsarten und Provider!
xpert.IT findet diesen Vorstoß erfreulich. Wir hoffen, dass dieser Entwurf auch umgesetzt wird.